Vollzeit:
ab 30 Std/Woche
Teilzeit:
min. 6,5 Stunden täglich
Bitte kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular um freie Plätze zu erfragen.
Gerne setzen wir Sie auf unsere Warteliste - sollte kein freier Betreuungsplatz verfügbar sein.
Die Eingewöhnungszeit ist uns ein sehr großes Anliegen. Ihr Kind und auch Sie als Eltern sollen sich bei uns wohl und gut aufgehoben fühlen. Wir sind selbst Mütter und können daher sehr gut nachempfinden, dass es das Wichtigste ist seine Kinder in guten Händen zu wissen. Jedes Kind bekommt von uns die Zeit die es braucht um bei uns anzukommen. Die Eingewöhnung erfolgt nach dem Berliner Modell.
dreitägige Grundphase
Ein Elternteil kommt 3 Tage mit dem Kind zu uns und bleibt ca. 1 Stunde mit dem Kind vor Ort. In dieser Phase verhält sich der Elternteil passiv, schenkt seinem Kind jedoch volle Aufmerksamkeit. Er ist der sichere Hafen für sein Kind. Die Kindertagespflegeperson beginnt vorsichtig Kontakt zum Kind aufzunehmen und spielerisch Vertrauen zum Kind aufzubauen.
erster Trennungsversuch:
Ein erster Trennungsversuch folgt am 4. Tag. Der Elternteil begleitet sein Kind in die Kinderbetreuung Affenstark und verlässt diese nach ca. 30 Minuten. Er bleibt jedoch in der Nähe. Ist das Kind in dieser Zeit ruhig und gelassen, gehen wir in die Stabilisierungsphase über. Protestiert das Kind und lässt sich von der Kindertagespflegeperson nicht nach einigen Minuten beruhigen, wird der Elternteil dazu geholt und die Grundphase verlängert sich.
Stabilisierungsphase:
Hier werden die Zeiten der Abwesenheit des Elternteils nach und nach verlängert. Klappt das alles, folgt die Schlussphase.
Schlussphase:
Hier ist der Elternteil nicht mehr dabei, sondern nur jederzeit erreichbar. Die Eingewöhnung ist damit abgeschlossen.
Die Betreuungskosten belaufen sich derzeit je Betreuungsstunde auf 7,50 € für Kinder unter drei Jahren.
Eltern haben die Möglichkeit bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe einen Antrag auf öffentliche Förderung zu stellen.
Der Kostenbeitrag reduziert sich in diesem Fall nach Anzahl der im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder und beläuft sich derzeit je Betreuungsstunde auf:
Weitere Informationen zur Betreuungskostenübernahme können Sie gerne auf der Homepage des Landratsamtes Calw finden. Wichtige Dokumente haben wir Ihnen direkt verlinkt.
Nachdem wir selbstständig tätig sind, schließen die Personensorgeberechtigten mit uns einen zivilrechtlichen Vertrag ab. Hier werden alle Betreuungskriterien festgeschrieben.
In einem persönlichen Gespräch werden wir näher auf den Inhalt des Betreuungsvertrages eingehen.
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